Wirtschaftlichkeit

Bayern wird unterschiedlichen Windzonen zugeordnet: den Windzonen I (Schwachwindstandorte) und II (typische Binnenlandstandorte). Die Gemeinde Münster wird, wie Augsburg und sein Umland, der Windzone II zugeordnet.

Mit modernen Windenergieanlagen mit etwa 6 MW Leistung können an einem Binnenlandstandort jährlich ca. 10 bis 14 Millionen Kilowattstunden Strom erzeugt werden. Das entspricht dem Stromverbrauch von über 3.000 Haushalten. 

Wirtschaftlichkeit von Windenergieanlagen an Binnenlandstandorten

Moderne Windenergieanlagen können auch in komplexerem Gelände im Binnenland wirtschaftlich arbeiten. Durch größere Nabenhöhen lassen sich die in höheren Luftschichten vorherrschenden gleichmäßigeren Windströmungen besser ausnutzen. Das ist vor allem für bewaldetes und hügeliges Gelände von Bedeutung. Der Einsatz von Rotoren mit größerem Durchmesser verbessert ebenfalls die „Windernte" und führt damit zu einer Erhöhung des Stromertrags.

Um die möglichen Gebiete zu finden, werden die Standorte genau geprüft und Windmessungen durchgeführt.

Der Strom der Windenergieanlagen wird eingespeist und gemäß dem Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) 20 Jahre lang mit einem festen Satz vergütet.

  • Die Vergütungshöhe wird mittels Ausschreibung ermittelt (z.B. September 2021: durchschnittlicher Zuschlagswert bei 5,79 Ct/kWh).
  • Je nach Standortgüte wird der in der Ausschreibung ermittelte Wert um einen bestimmten Korrekturfaktor korrigiert: Standorte mit geringeren zu erwartenden Erträgen als an einem Referenzstandort erhalten eine höhere Vergütung, als Standorte mit höheren zu erwartenden Erträgen.
  • Aktuell wird in unserer Region mit einer Vergütung (inkl. Korrekturfaktor und Sicherheitsabschlag) von ca. 8 Ct/kWh kalkuliert.

Neben der Vergütungshöhe spielen auch die Anlagenpreise und die Zinssituation eine große Rolle bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung. Folgekosten wie Wartung, Versicherung, bis hin zu den Rückbaukosten werden in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einbezogen. Insbesondere im Hinblick auf die stetig steigenden Kosten für konventionelle Energieträger kann die Windenergie zusammen mit anderen Erneuerbaren Energien eine preisstabile Stromversorgung gewährleisten.

Durch eine finanzielle Bürgerbeteiligung haben „Betroffene" die Gelegenheit, „Beteiligte" zu werden und an den Anlagen mitzuverdienen. Die Kommune erhält unabhängig vom Sitz der Betreibergesellschaft 90 % der anfallenden Gewerbesteuer auf die Erträge der Windräder. Sitzt die Betreibergesellschaft vor Ort, so erhöht sich die regionale Wertschöpfung sogar noch deutlich.

Aktuell wird bei Windprojekten in unserer Region eine Rendite von ca. 5 % prognostiziert.

Quellen:

www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Ausschreibungen/Wind_Onshore/BeendeteAusschreibungen/BeendeteAusschreibungen_node.html

AKZEPTANZ FÜR DIE WINDENERGIE Eine Argumentationshilfe, C.A.R.M.E.N., Nov. 2020