Landschaft

Windenergieanlagen greifen, anders als fossile Energien wie der Kohleabbau, nicht tief in die Strukturen von Landschaften ein. Sie verändern aber ihr Erscheinungsbild. Deswegen spielt bei Windenergieprojekten neben dem Klimawandel und der Energiewende das Thema Landschaft die wohl wichtigste Rolle. 

Dabei treffen nicht nur Meinungen, sondern verschiedene Verständnisse aufeinander, was mit „die Landschaft" bezeichnet wird. Das liegt daran, dass es in Sprache, Geschichte, Wissenschaft und selbst in Gesetzen verschiedene Sichtweisen von Landschaft gibt. Sie sind alle legitim, nur wenn sie vermischt werden, erschwert das eine sachliche Diskussion.

Landschaft als Alltagsraum und Lebenswelt

Der Blick aus dem Fenster, der Spaziergang am Feierabend, der Freiraum für tägliche Bewegung und Erlebnisse, die Freizeit, den Sport: für all dies sollte Landschaft offen, frei zugänglich und erreichbar sein. Die Bestandteile der Landschaft sollten in einem harmonischen und ausgeglichenen Verhältnis zueinander stehen und eine Eigenart besitzen. Landschaft ist in diesem Sinne grundsätzlich überall und sie verändert sich. Deswegen ist im Baugesetzbuch und im Raumordnungsgesetz vom „Orts- und Landschaftsbild" die Rede, das geschützt, aber auch entwickelt werden soll.

Landschaft als Natur und Umwelt

Landschaft als Ökosystem, Landschaft als Umwelt: Ein zusammenfassender Blick auf einen Ausschnitt der Erdoberfläche soll menschliches Tun und den damit verbundenen Zustand der Natur erfassen. In der Wissenschaft, der Planung und auch der Politik werden so komplexe ökologische Systeme geordnet, um Entscheidungen treffen zu können. Dabei kommt es bei Entscheidungen zu Erneuerbaren Energien grundsätzlich darum, wo die Grenzen des Systems Landschaft gezogen werden, denn der Zustand von Natur und Umwelt kann sowohl global, wie lokal betrachtet werden.

Landschaft als Erzählung

Landschaften entstehen erst in den Köpfen der Menschen und sind dort auch mit sinnstiftenden Erzählungen – „Narrativen" – verbunden. Diese Erzählungen haben Einfluss auf die Art, wie die Umwelt wahrgenommen wird. Sie transportieren Werte und Emotionen, unterliegen aber auch dem zeitlichen Wandel. Beispiele für Narrative sind allgemein der „Der deutsche Wald", die literarische Vorstellung „Im Märchenwald", aber auch „Die Grüne Lunge" und „Das Waldsterben". Selbst „Die nachhaltige Forstwirtschaft" ist heute ein solches Narrativ. 

Bilderbuch-Landschaften

Landschaft wie ein Gemälde, Landschaft wie erhabene Natur: dafür soll Landschaft naturnah, wenig durch visuell störende Objekte „vorbelastet" sein und sich für die naturbezogene Erholung eignen. Nach diesem Verständnis gibt es „Bilderbuchlandschaften", „Normallandschaften" und sogar „nichtssagende Gegenden". Dieses Landschaftsverständnis bezieht sich auf das Naturschutzgesetz, nach dem Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft geschützt werden. Dann ist das Landschaftsbild ein Schutzgut, das nach Wertstufen – im Bayerischen Windenergieerlass sind es vier – unterschieden werden kann.

Mit der Eingriffsregelung des Naturschutzgesetzes, nach der je nach Wertstufe des Landschaftsbildes geringe bis hohe Ersatzzahlungen zu leisten sind, sollen Windräder aus „Bilderbuch-Landschaften" ferngehalten und in „vorbelasteten Gebieten" konzentriert werden.

Ersatzzahlungen

Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes können aufgrund der Höhe der Anlagen i.d.R. nicht durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. Gem. § 18 der Bayerischen Kompensationsverordnung und dem Windenergie-Erlass ist in diesen Fällen Ersatz in Geld zu leisten. 

Wird ein Vorhaben genehmigt, leisten die Betreiber der Windenergieanlagen für ihre Eingriffe in das Landschaftsbild Ersatzzahlungen an den Bayerischen Naturschutzfond. Die Zahlungen sind für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu verwenden. Über die Verwendung entscheidet das zuständige Landratsamt (untere Naturschutzbehörde).

Die Höhe der Ersatzzahlung wird in Abhängigkeit von der Bedeutung des Landschaftsbildes nach Wertstufen und der Gesamthöhe der Anlage errechnet und festgesetzt. Für die Bemessungshöhe der Ersatzzahlung ist im Windenergie-Erlass eine Berechnungsmatrix vorgegeben.

Die Zahlung ist vor Durchführung des Eingriffes zu leisten.

Quellen:

Prof. Dr. Sören Schöbel, TU München
Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen (Windenergie-Erlass – BayWEE) www.energieatlas.bayern.de/thema_wind/genehmigung

www.fachagentur-windenergie.de/themen/landschaftsbild