Schall

Windräder verursachen Geräusche in verschiedenen Frequenzbereichen. Die Beurteilung der Geräuschsituation bei Planung und Betrieb von Windenergieanlagen erfolgt immer im Einzelfall und nach der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm". Darin festgelegt sind Immissionsrichtwerte für einen wirksamen Schutz der Bevölkerung vor Lärm durch technische Anlagen aller Art.

Erwiesen ist, dass der Geräuschpegel bereits in einem Abstand von wenigen hundert Metern nicht mehr von natürlichen Hintergrundgeräuschen wie Wind und Blätterrauschen zu unterscheiden ist. Durch stetige technische Optimierung konnten die Schallemissionen durch Windenergieanlagen deutlich reduziert werden.

Schallemissionen werden streng immissionsschutzrechtlich geprüft. Eine Überschreitung verbindlicher gesetzlicher Grenzwerte ist nicht genehmigungsfähig.

Quellen:

Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen (Windenergie-Erlass – BayWEE) www.energieatlas.bayern.de/thema_wind/genehmigung

www.lfu.bayern.de/laerm/gewerbe_anlagen/schallmessungen_windenergieanlagen/index.htm

www.lubw.baden-wuerttemberg.de/erneuerbare-energien/windenergie-und-schall

www.fachagentur-windenergie.de/themen/schallimmissionen